Datenschutzhinweise zur App Kantigo
Muster für Arbeitgeber, Stand 04.10.2026
Hinweis: Entwurf. Vor dem Go-live rechtlich prüfen lassen und alle markierten Angaben ergänzen.
Für Arbeitgeber: Verantwortlich für die Daten in der App ist Ihr Unternehmen, Kantigo verarbeitet sie in Ihrem Auftrag. Dieser Text ist ein Muster für die Information Ihrer Mitarbeiter:innen nach Art. 13 DSGVO. Passen Sie die markierten Stellen an und stimmen Sie ihn mit Ihrem Datenschutz und dem Betriebsrat ab.
1. Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich ist Ihr Arbeitgeber:
- Unternehmen
- [Platzhalter: Arbeitgeber, Anschrift]
- Kontakt Datenschutz
- [Platzhalter: E-Mail bzw. Datenschutzbeauftragte:r]
Kantigo (webdorado s.r.o., Prag) betreibt die App als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und verwendet die Daten nicht für eigene Zwecke.
2. Wofür werden Ihre Daten verwendet?
- Abrechnung des Essenszuschusses: Erfassung Ihrer Kantinenrechnungen, Berechnung des Zuschusses, Monatsabschluss.
- Übergabe der Monatssummen an die Lohnverrechnung (intern oder an die beauftragte Kanzlei).
- Nachweis gegenüber der Abgabenbehörde, etwa bei einer Lohnabgabenprüfung.
- Anzeige des Speiseplans. Dafür werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
3. Welche Daten?
- Konto
- Name, Personalnummer, Rolle, Kennung aus dem Firmenverzeichnis [Platzhalter: ggf. E-Mail-Adresse, falls aus dem Firmenverzeichnis übernommen]
- Buchungen
- Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Bruttobetrag, berechneter Zuschuss, Foto der Rechnung, Inhalt des QR-Codes, die angewandte Zuschussregel, bei Nachbuchungen die buchende HR-Person
- Monate
- Status (offen, abgeschlossen, verarbeitet) und Summen pro Monat
- Protokolle
- Wer hat wann welchen Monatsexport heruntergeladen
Das Foto der Rechnung zeigt, was auf der Rechnung steht, also auch die gekauften Speisen. Es dient ausschließlich als Nachweis für die Abrechnung.
4. Was passiert auf Ihrem Gerät?
- Die Kamera ist nur aktiv, während Sie eine Rechnung scannen. Der QR-Code wird auf Ihrem Gerät ausgelesen.
- Das Foto wird erst übertragen, wenn Sie die Buchung bestätigen. Vorher wird es auf Ihrem Gerät zugeschnitten und verkleinert.
- Für die Anmeldung speichert Ihr Browser ein zeitlich begrenztes Anmelde-Token. In der installierten App bleiben Sie bis zu vier Wochen angemeldet. Ein Passwort speichert Kantigo nicht.
5. Rechtsgrundlage
[Platzhalter: mit Datenschutz und Steuerberatung festlegen] Infrage kommen insbesondere die Durchführung der Zuschussvereinbarung mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten für Lohnkonto und Lohnzettel (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Ob eine Betriebsvereinbarung nötig ist, klärt Ihr Arbeitgeber mit dem Betriebsrat.
6. Wer sieht Ihre Daten?
- Sie selbst: Ihre eigenen Buchungen und Monate.
- Die Personalabteilung (HR-Administration): Buchungen und Monate aller Mitarbeiter:innen, weil sie die Abrechnung prüft und korrigiert.
- Die Lohnverrechnung bzw. die beauftragte Kanzlei: die Monatsdateien mit Summen pro Person und die Belegfotos.
- Kantigo als Auftragsverarbeiter und der Hosting-Anbieter IONOS SE (Rechenzentrum in Deutschland) als Unterauftragsverarbeiter.
- Die Abgabenbehörde, wenn das gesetzlich verlangt wird.
Ihre Daten werden nicht in Länder außerhalb der EU übermittelt. Für den Speiseplan nutzt Kantigo KI-Dienste; diese erhalten keine Daten über Sie.
7. Automatische Prüfungen
Beim Buchen prüft die App Regeln automatisch, zum Beispiel ob eine Rechnung bereits gebucht wurde oder ob es für den Tag schon eine Buchung gibt. Wird eine Buchung abgelehnt, sehen Sie den Grund. Die Personalabteilung kann Buchungen prüfen und korrigieren.
8. Wie lange werden Daten gespeichert?
Buchungen und Belegfotos werden sieben Jahre aufbewahrt, entsprechend der steuerlichen Aufbewahrungspflicht (§ 132 Bundesabgabenordnung), und danach gelöscht. Wenn Sie das Unternehmen verlassen, wird Ihr Konto deaktiviert. Die Buchungen bleiben für die Dauer der Aufbewahrungspflicht erhalten.
9. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber. Beschwerden können Sie bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einbringen, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, www.dsb.gv.at.